Renten sichern

Die Altersversorgungder Rentner

Die Altersversorgung findet in Siedlergemeinden über die Familie und – wie auch im System bekannt – über Rentenrücklagen statt. Da bereits Siedler „um die 50“ „spät“ in diese Kasse einzahlen, sollten sie und weiter vorgerückte Jahrgänge eine Familie mitbringen oder bereit sein, fix eine solche aufzubauen.

Oder auf externe Renten zurückgreifen können.

Nun gibt das spezielle Wertschätzungssystem vor, daß bestehende EuroGeldflüsse – auch Renten – ab Beginn der Dorfautarkie nicht direkt in die Gemeinde überführbar sind. Das SystemGeld müsste damit konsequenterweise innerhalb des AussenSystems verbraucht werden etwa zur Finanzierung von Reisen oder ärztlichen Zusatzversicherungen.

Der letzte Punkt stellt formal eine Einschränkung der Pensionäre dar, die zu Recht für ihr Schaffen geldliche Leistungsansprüche haben. Es gibt aber durchaus beträchtliche Schlupflöcher, die es den Rentnern erlauben, ihre Renten – die ja relle Lebensarbeitszeit darstellen – auch langfristig im Dorf selbst ausbezahlt oder realvergütet zu bekommen.

Hier einige Beispiele:

  • REALVERGÜTUNG: Durch Renten lassen sich Aussenschulden von Siedlern ausgleichen. Thema Bafög-Verbindlichkeiten: hier kann ein Rentner diese in Raten „übernehmen“; der Unterstützte betreibt dann seine Umschuldung intern durch einen Pflegevertrag oder durch die Transferierung von ZeitPunkten.
  • REALVERGÜTUNG: Der Abschluss einer Pflegevereinbarung geht natürlich auch ohne den Umweg einer Schuldübernahme – und zwar indem der GeldGeber den Kontrakt mit einem schuldlosen Nehmer im Dorf selbst schliesst. Der Rentner „parkt“ dazu seine Eurotransfers auf der sogenannten Rentenbank, die es dem zukünftigen PflegeVerpflichteten in Zeitpunkten rückerstattet.
  • DIREKTAUSZAHLUNG: Bleiben wir bei der Rentenbank: Das Dorf wird Valuta für den „Grenz“verkehr von Siedlern (nach „draussen“) und zum Ankauf von SystemRestGütern wie Glühbirnen, Medikamenten und ärztlichen Zusatzversicherungen (nach „drinnen“) brauchen. Bislang war angedacht, daß dieser Bedarf durch Gewinne des Schnittstellenbetriebs bestritten würde. Abwickelbar sind die Sondereinkäufe und die Umtäusche aber auch über den Valutafluss der Rentner, die dann die der Renten- und SSB-Bank übergebenen Euros in Dorf“währung“ vorgestreckt bekommen. (Ist der Schnittstellenbetrieb ein Verein oder eine Stiftung, dann darf er auch „Spenden“ entgegen nehmen) Der SSB nutzt die Valuta dann für Umtausche, während die Rentenbank valutöse Systemwaren über einen eigenen DorfImportladen vertreibt, natürlich gegen Zeitpunkte. Die Importe lassen sich natürlich auch privatisieren: In diesem Fall kaufen Rentner in Gemeinschaft oder einzeln aussen ein und vertreiben die Waren in einem gemeinsamen Laden, bzw. allein. Im letzteren Sinne ist ein Optikgeschäft ebenso vorstellbar wie ein Laden für Spiele/Tonträger/Bücher als auch ein eigener Erz/Quarzsandimport.